A Wirtschaftliche Eigentümer sind die natürlichen Personen, die direkt oder indirekt
• mindestens 25 % der Gesellschaftsanteile halten und/oder
• mindestens 25 % der Stimmrechte an der oben genannten Gesellschaft/Partnerschaft halten und/oder
• auf andere Weise die tatsächliche Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft/Partnerschaft ausüben.
B Wirtschaftliche Eigentümer ist die Geschäftsleitung, falls keine direkte oder indirekte wirtschaftliche Eigentümerschaft gegeben ist.
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