Als wirtschaftliche Eigentümer gelten natürliche Personen, die direkt (1. Beteiligungsstufe)
mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile halten und/oder
mehr als 25 % der Stimmrechte an der oben genannten Gesellschaft/Partnerschaft halten und/oder
anderweitig die tatsächliche Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft/Partnerschaft ausüben.
Indirekte wirtschaftliche Eigentümer sind natürliche Personen, die indirekt (über verbundene Unternehmen, ab der 2. Beteiligungsstufe)
mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile halten und/oder
mehr als 50 % der Stimmrechte an der oben genannten Gesellschaft/Partnerschaft halten und/oder
anderweitig die tatsächliche Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft/Partnerschaft ausüben.
Wirtschaftliche Eigentümer sind leitende Angestellte, falls keine direkte oder indirekte wirtschaftliche Berechtigung vorliegt.
Die Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers muss vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, um die Identität der oben genannten natürlichen Personen zu erklären.